Ergänzungsleistungen für Familien
Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle Die Ergänzungsleistungen für Familien helfen dort, wo die Einkommen nicht die Lebenskosten decken. Mit dieser Leistung soll die Familienarmut verringert und vermieden werden, dass einkommensschwache Familien Sozialhilfe beziehen müssen. Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.
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