PatientenverfügungPATIENTENVERFÜGUNG - Wichtige Punkte Damit eine Patientenverfügung (PV) gültig ist, muss sie von einer urteilsfähigen Person schriftlich und aus freien Stücken erstellt werden. Sie muss zudem datiert und handschriftlich unterschrieben sein. Folgende Punkte sollten in einer PV festgehalten sein:
Hier finden Sie Vorlagen, Informationen und Beratung zur Patientenverfügung: (Quelle: SZ Nordwestschweiz 16.01.2013)
|
- Gemeindeverwaltung
Mümliswil-Ramiswil - Schmiedestrasse 11
Postfach 9
CH-4717 Mümliswil SO
Telefon: +41 62 386 70 50
info@muemliswil-ramiswil.ch
- Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag:
10.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr