HundesteuerGemäss Gesetz über das Halten von Hunden und der dazugehörigen Vollzugsverordnung hat der Hundehalter für jeden im Kanton gehaltenen Hund, eine jährliche Abgabe zu entrichten.
Die Kontrollzeichen hat der Kanton per 1. Januar 2017 abgeschafft. Ebenfalls gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Die jährliche Abgabe beträgt Fr. 120.--. Der Bezug der Hundesteuer erfolgt per Rechnung. Diese werden automatisch im April zugestellt. Nach Ablauf der Frist wird für nicht eingelöste Hunde sowie verspätete Zahlungen eine zusätzliche Mahngebühr von Fr. 50.-- erhoben. Alle Hundebesitzer, welche keine Rechnung erhalten haben, melden sich auf der Gemeindeverwaltung Mümliswil-Ramiswil. Die Frist wird jeweils im Anzeiger Thal-Gäu-Olten sowie auf unserer Homepage publiziert. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sowie in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalter/innen sind verantwortlich, dass Ereignisse wie Halterwechsel, Ausfuhr ins Ausland und Tod des Hundes bei AMICUS gemeldet werden. In Zukunft dienen die Daten in AMICUS als Basis für den Hundeabgabeneinzug. Wenn Sie sich persönlich bei AMICUS eintragen wollen, klicken Sie bitte hier... und befolgen die Anweisungen. Hundehalter/innen, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar. Preis: 120.00 Fr. Online-DiensteMit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen Internet enthaltenen Regeln. Nutzungsbedingungen (pdf, 140.8 kB).
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