FeuerungskontrolleUnter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft unsere Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizungsanlage erforderlich.
Unser Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann. Er ist ab Kontrollperiode 2007/2008 als selbständiger Unternehmer von der Gemeinde beauftragt und kein Gemeindeangestellter mehr. Die Hauseigentümer werden rechtzeitig über den Kontrolltermin informiert. Unser Feuerungskontrolleur führt die Kontrolle alle zwei Jahre durch. Sofern Beanstandungen vorliegen, kann die Nachkontrolle auch durch eine Service-Firma durchgeführt werden. Die Kontrollen erfolgen nach Vorschriften der Luftreinhalteverordnung. Darin sind enthalten:
Zulässige Messergebnisse:
Über nähere Einzelheiten erteilen wir gerne Auskunft. Preis: Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenreglemt
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