Kehrichtentsorgung
Zuständiges Amt: Werkhof Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: vermeiden, vermindern, verwerten. Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Mittwoch eingesammelt und abgeführt (über Feiertage bitte Spezialregelungen beachten). Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in KEBAG-Gebührensäcken, welche im COOP und anderen Läden erhältlich sind, oder in speziellen Containern (Gebührenmarke) am Sammeltag ab 05.00 Uhr bereit. Nur so entrichten Sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsenschädigung auferlegen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung mit Busse. Hier erfahren Sie die aktuellen Gebühren der KEBAG, Zuchwil! Weitere Informationen: www.kebag.ch Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Altöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstelle oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung. Die Grünabfuhren sind speziell geregelt. Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie der Abfall-Info, welches wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen, entnehmen oder unter der Rubrik Entsorgung im Internet. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft. Publikationen
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