Papier- und Kartonsammlung
Zuständiges Amt: Werkhof Altpapier und Karton können Sie an speziellen Sammeltagen, jeweils frühestens am Vorabend, spätestens bis 08.00 Uhr am Sammeltag an den Strassenrand stellen. Das Altpapier muss gebündelt sein (in Tragtaschen bereitgestelltes Papier wird nicht mitgenommen!). Bitte legen Sie den Karton gefaltet und zusammengebunden, vom Altpapier getrennt, bereit. Beschichtete Kartons (z.B. Tetrapack) gehören nicht in die Altkartonsammlung. Diese Dienstleistungen sind in der Kehrichtgrundgebühr enthalten. Publikationen
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Mümliswil-Ramiswil - Schmiedestrasse 11
Postfach 17
4717 Mümliswil
Tel. 062 386 70 50
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